Also bekommst Du wahrscheinlich den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt, sofern Du keine Neupreisentschädigung versichert hast.
Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. ( dann kann er das Auktionsangebot der Restwertbörse annehmen oder den Ocean selber verkaufen oder behalten ) zahlt die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Bei Neupreisentschädigung ( ja nachdem was an Neupreis bezahlt wurde lt. Rechnung ) könnte eine Reparatur für die Versicherung allerdings günstiger sein. Das wird dann wohl noch ein Verhandlungsmaraton mit der Versicherung.
Am besten wäre in dem Fall ein technischer Totalschaden , Abbrand oder Diebstahl ( ich war letztes Wochenende in Polen , habe meinen Ocean aber immer noch
).