Dann würde ich sagen, hat ein upDate von OV das Fahrzeug für EU die Zulassung entzogen.
Muss ich später auch mal drauf achten, ob die jetzt auch blinken. ![]()
Dann würde ich sagen, hat ein upDate von OV das Fahrzeug für EU die Zulassung entzogen.
Muss ich später auch mal drauf achten, ob die jetzt auch blinken. ![]()
OS 2.6.1 blinken bei mir die Seitenmarkierungen auch
Bei mir haben die seit dem ersten Tag der Auslieferung geblinkt, egal ob Tagfahrlicht oder reguläres Licht, jedoch waren die nur bei Nachtfahrlicht auch permanent an und bei Tagfahrlicht aus.
Seit dem Update OV 2.irgendwas sind die permanent an (bei Tagfahrlicht und regulärem Licht) und blinken bei beiden Einstellungen mit.
Alles anzeigenHallo,
hatte letzten Monat auch meinen TÜV Termin. (War bei DEKRA). Der Prüfer war total begeistert vom Auto und hat sogar gefragt ob wir eine kurze Runde drehen können. Nachdem ich Ihm die Beschleunigung kurz demonstriert hatte, war er restlos überzeugt
Ohne Mängel durchgekommen (obwohl die Kontrollleuchte für das Radarsystem dauerhaft rot leuchtet und beim Start auch die Fehlermeldung kommt.)
Jetzt freu ich mich erst einmal auf die nächste Zeit mit dem Auto.
LG
Kayos
Das mit dem Radarsystem kenne ich auch. Hat jemand eine Ahnung woran das liegt? Manchmal verschwindet die Meldung auch und ich habe den Auslöser für's verschwinden noch nicht gefunden.
Quelle KI
Orange Seitenmarkierungsleuchten mitblinken lassen – ist das erlaubt?
Ja. Sowohl in der Schweiz als auch in der EU dürfen bei Personenwagen unter 6 m Länge die orangefarbenen Seitenmarkierungsleuchten mit den Fahrtrichtungsanzeigern mitblinken.
Nach UN/ECE R48, Ziff. 6.18.7 dürfen gelbe/orange Seitenmarkierungsleuchten so geschaltet werden, dass sie phasengleich und mit derselben Frequenz wie die Blinker auf der jeweiligen Fahrzeugseite blinken.
Für den Fisker Ocean bedeutet das grundsätzlich:
● Blinker links → Seitenmarkierungsleuchten links dürfen mitblinken
● Blinker rechts → Seitenmarkierungsleuchten rechts dürfen mitblinken
● Warnblinker → beide Seiten entsprechend
● Das gilt für Fahrzeuge der Klasse M1 unter 6 m – der Ocean fällt darunter.
Wichtig:
Das bedeutet nicht automatisch, dass jede beliebige orange Leuchte dafür verwendet werden darf. Entscheidend ist auch die Homologation bzw. E-Kennzeichnung der verbauten Seitenmarkierungsleuchten. Beim Ocean müsste daher noch geprüft werden, ob die originalen Leuchten entsprechend als Seitenmarkierungsleuchten (z. B. SM1/SM2) genehmigt sind.
Fazit:
Das Mitblinken von orangefarbenen Seitenmarkierungsleuchten ist in der Schweiz und der EU grundsätzlich zulässig. Beim Ocean bleibt noch die konkrete Homologation der originalen Leuchten zu prüfen.
Alles anzeigenQuelle KI
Orange Seitenmarkierungsleuchten mitblinken lassen – ist das erlaubt?
Ja. Sowohl in der Schweiz als auch in der EU dürfen bei Personenwagen unter 6 m Länge die orangefarbenen Seitenmarkierungsleuchten mit den Fahrtrichtungsanzeigern mitblinken.
Nach UN/ECE R48, Ziff. 6.18.7 dürfen gelbe/orange Seitenmarkierungsleuchten so geschaltet werden, dass sie phasengleich und mit derselben Frequenz wie die Blinker auf der jeweiligen Fahrzeugseite blinken.
Für den Fisker Ocean bedeutet das grundsätzlich:
● Blinker links → Seitenmarkierungsleuchten links dürfen mitblinken
● Blinker rechts → Seitenmarkierungsleuchten rechts dürfen mitblinken
● Warnblinker → beide Seiten entsprechend
● Das gilt für Fahrzeuge der Klasse M1 unter 6 m – der Ocean fällt darunter.
Wichtig:
Das bedeutet nicht automatisch, dass jede beliebige orange Leuchte dafür verwendet werden darf. Entscheidend ist auch die Homologation bzw. E-Kennzeichnung der verbauten Seitenmarkierungsleuchten. Beim Ocean müsste daher noch geprüft werden, ob die originalen Leuchten entsprechend als Seitenmarkierungsleuchten (z. B. SM1/SM2) genehmigt sind.
Fazit:
Das Mitblinken von orangefarbenen Seitenmarkierungsleuchten ist in der Schweiz und der EU grundsätzlich zulässig. Beim Ocean bleibt noch die konkrete Homologation der originalen Leuchten zu prüfen.
Aber auch hier steht nix über die Anzahl. Wir haben ja schon zwei in den Spiegeln, was wie die Seitenmarkierung ist.
Das wichtigste ist das die Zusatzblinker E Prüfzeichen tragen.
Aber auch hier steht nix über die Anzahl. Wir haben ja schon zwei in den Spiegeln, was wie die Seitenmarkierung ist.
Dann soll dir dein TÜV Prüfer doch mal den Gesetzeszext zeigen , wo steht das die zusätzlichen Seitenblinker am Ocean nicht erlaubt sind.
Dann soll dir dein TÜV Prüfer doch mal den Gesetzeszext zeigen , wo steht das die zusätzlichen Seitenblinker am Ocean nicht erlaubt sind.
Falscher Ansatz aus meiner Sicht. Da er hat mir den Text gezeigt, wo die Anzahl der Blinker auf 6 begrenzt sind müsste ich ich aufzeigen, warum ich mehr haben darf.
Es ist für mich kein aktuelles Problem, erst in 2 Jahren. Und dann fahre ich vielleicht zur DEKRA, die scheint mit so etwas entspannter zu sein.
Wäre nur interessant, wie es ein anderer Prüfer sieht, wenn man ihn direkt darauf anspricht (was sicher keine im Rahmen einer Prüfung machen wird, aber vielleicht spricht jemand außerhalb einer Prüfung mit einem Prüfer).
Termin zur Voruntersuchung und zum TÜV bei PitStop.:
Voruntersuchung hat defekt der Querlenklager festgestellt, ich würde kein TÜV bekommen.
Termin in Bochum gemacht. Hier die Info bekommen, das aktuell viele das Problem haben - liegt wohl am hohen Gewicht.
Kosten mal wieder sehr hoch (ca. 2100€) - mal wieder eine Fisker Rechnung die in die tausende geht.
Bin arg genervt und frage mich, ob ich jetzt alle 2 Jahre Probleme mit den Querlenkern bekomme.