Beiträge von Barbaar

    Ein Fall für die Rechtsschutzversicherung, bzw. den befreundeten Anwalt. Mit einstweiliger Verfügung, da dringlich.

    Scheint inzwischen normal zu sein bei deutschem Amtsschimmel.

    Ich war ähnlich skeptisch. Hatte 2.0 ohne Probleme, aber Sitzheizung nur für Beifahrer.

    Aber doch einige Dauerfehler in den Steuergeräten.

    Mir war die Rekuperation auf beiden Achsen wichtig, weil, wenn er vorne wegrutscht, kriegt man ihn nicht leicht wieder eingefangen.

    Das Update lief in zwei Schritten problemlos durch. Nur sollte man für die Nerven das Auto an einem sicheren Ort stehen haben. Bei mir war es der Hotelparkplatz im Ausland. Die Bitte um anderen Termin haben sie einfach ignoriert😎

    Mit der CE Kennzeichnung ist es so eine Geschichte.

    Da der Ocean an sich CE hat, muss nicht jedes Bauteil CE haben. Es braucht eigentlich nur die Erklärung das die VSP Bestandteil, und zwar ausschließliches, des Ocean ist.

    Macht eigentlich auch Sinn weil die VSP kein selbstständiges Wirtschaftsgut ist.

    Bei mir heute von 2.0 auf 2.2. Obwohl ich das update eigentlich verschoben hatte.

    Seitdem geht meine Sitzheizung 😎

    Sonst alles ok. Gibt es eine separate Ankündigung der folgenden Updates weil ich immer noch unterwegs bin…

    Mit Recht haben und Recht bekommen habe ich schon sehr zweifelhafte Erfahrungen vor deutschen Gerichten gemacht (Haftung bei Motorschaden nach 3 Monaten bei Kauf von Gebrauchtwagenhändler). Obwohl ich kein Jurist bin gilt auch hier: Unternehmen bietet in D seine Leistungen an Endverbraucher an und unterliegt damit automatisch deutschem Recht.

    Schönes Beispiel Weiterverkauf von Softwarelizenzen.

    Denke in den USA selbst greift das Thema Sorgfaltspflichten nochmal stärker als in D. Insofern würde man mit FOA Unterstützung da schon was machen können.