Beiträge von HamburgerJunge

    Tbox ist da nicht für zuständig, wenn PKC anschauen. Welchen Softwarestand hast das PKC?

    Woher hast Du die Schlüssel/Karten? Neu oder gebraucht gekauft?

    Wenn sie vorher schon in einem anderen Fahrzeug angelernt waren, geht es nicht außer sie werden im alten Fahrzeug gelöscht.

    Bin gespannt, wie festgestellt wird ob das Fahrzeug fährt. GPS des Handy? Bei der OV "Integration" würde nur über das ICC die Ausgabe vom Handy gemacht. Ob die darüber auch Daten zurück bekommen?

    Vielleicht wird es auch anders herum gemacht, es funktioniert nur wenn das Fahrzeug parken meldet, was aus meiner Sicht auch bei 2.7 nicht unbedingt gehen muss.

    Wäre eine schöne Funktion, man wird abwarten wie es wirklich kommt.

    Ich bin kein Sachverständiger, habe nur menschliches Verständnis:

    Ein Fahrzeug, welches für Linksverkehr ausgerüstet ist und keine automatische Umstellung der Lichter hat (wie der Ocean) MUSS für mich in jedem Land umgerüstet werden!


    Auch wenn Geiz geil ist, dieses Geld (nicht ganz wenig) muss beim Kauf eingerechnet werden.

    Wer nicht umrüsten handelt für mich grob fahrlässig.

    Auch hier nochmals mein Hinweis:

    Ist es gut, wenn das PKC laufend mit Informationen vom NFC Reader versorgt ist, von den es erwartet, nur einmal beim Starten einen Impuls zur Freigabe zu erhalten und nicht permanent Daten (im Gegensatz zum BLE, weiches permanent schaut ob der Schlüssel noch da ist)?


    Ich sehe keinen Nutzen, die Karte/Schlüssel davor zu hängen. Und wenn ich aussteige, bleibt der Schlüssel in der Halterung in der Mittelkonsole.

    Ich kann eigentlich nur hoffen, dass sich nach einem solchen Dokument weitere Fragen sowie irgendwelche Fantasien und Spekulationen über versteckte Kosten endgültig erledigt haben.

    Das hat nichts mit Spekulationen zu tun, sondern mit geltenden Steuerbestimmungen.

    Antwort der KI (was sich mit meinen Erfahrungen deckt)

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    Bei einem Warenwert von 800 Euro für eine Privatperson fallen bei der Einfuhr aus England nach Deutschland definitiv Abgaben an.Da der Betrag über der Freigrenze von 150 Euro liegt, wird das vereinfachte IOSS-Verfahren nicht mehr angewendet.Hier ist die genaue Aufschlüsselung, wer was bezahlen muss und wie der Ablauf funktioniert:➡️ Wer muss zahlen?Sie als Empfänger (Privatperson) in Deutschland müssen die anfallenden Einfuhrabgaben zahlen.📊 Welche Kosten fallen bei 800 Euro an?Bei diesem Warenwert setzt sich der Gesamtbetrag aus drei Teilen zusammen:Einfuhrumsatzsteuer (EUSt):In der Regel 19 % (oder 7 % bei ermäßigten Waren wie Büchern oder bestimmten Lebensmitteln).Berechnet wird dies auf den Zollwert (Warenwert plus Versandkosten). Bei 800 Euro reinem Warenwert sind das rund 152 Euro (bei 19 %).Zollgebühren (Drittlandszoll):Da der Wert über 150 Euro liegt, wird geprüft, ob Zoll anfällt.Wichtig (Ursprungsland): Dank des Post-Brexit-Abkommens fällt 0 % Zoll an, wenn die Ware nachweislich in Großbritannien hergestellt wurde ("Country of Origin: UK"). Wurde die Ware in England nur gelagert, stammt aber ursprünglich z. B. aus China oder den USA, fallen produktspezifische Zollsätze an (meist zwischen 0 % und 12 % je nach Textilien, Elektronik etc.).Auslagenpauschale des Zustellers:Der Paketdienst (DHL, FedEx, UPS etc.) legt die Gebühren beim Zoll für Sie aus.Dafür verlangen die Dienstleister eine Servicegebühr (meist zwischen 6 und 15 Euro).

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    Wenn Du nichts bezahlt hast, ist es schön für dich, aus meiner Sicht aber nicht richtig.