Ich kann eigentlich nur hoffen, dass sich nach einem solchen Dokument weitere Fragen sowie irgendwelche Fantasien und Spekulationen über versteckte Kosten endgültig erledigt haben.
Das hat nichts mit Spekulationen zu tun, sondern mit geltenden Steuerbestimmungen.
Antwort der KI (was sich mit meinen Erfahrungen deckt)
------------------
Bei einem Warenwert von 800 Euro für eine Privatperson fallen bei der Einfuhr aus England nach Deutschland definitiv Abgaben an.Da der Betrag über der Freigrenze von 150 Euro liegt, wird das vereinfachte IOSS-Verfahren nicht mehr angewendet.Hier ist die genaue Aufschlüsselung, wer was bezahlen muss und wie der Ablauf funktioniert:➡️ Wer muss zahlen?Sie als Empfänger (Privatperson) in Deutschland müssen die anfallenden Einfuhrabgaben zahlen.📊 Welche Kosten fallen bei 800 Euro an?Bei diesem Warenwert setzt sich der Gesamtbetrag aus drei Teilen zusammen:Einfuhrumsatzsteuer (EUSt):In der Regel 19 % (oder 7 % bei ermäßigten Waren wie Büchern oder bestimmten Lebensmitteln).Berechnet wird dies auf den Zollwert (Warenwert plus Versandkosten). Bei 800 Euro reinem Warenwert sind das rund 152 Euro (bei 19 %).Zollgebühren (Drittlandszoll):Da der Wert über 150 Euro liegt, wird geprüft, ob Zoll anfällt.Wichtig (Ursprungsland): Dank des Post-Brexit-Abkommens fällt 0 % Zoll an, wenn die Ware nachweislich in Großbritannien hergestellt wurde ("Country of Origin: UK"). Wurde die Ware in England nur gelagert, stammt aber ursprünglich z. B. aus China oder den USA, fallen produktspezifische Zollsätze an (meist zwischen 0 % und 12 % je nach Textilien, Elektronik etc.).Auslagenpauschale des Zustellers:Der Paketdienst (DHL, FedEx, UPS etc.) legt die Gebühren beim Zoll für Sie aus.Dafür verlangen die Dienstleister eine Servicegebühr (meist zwischen 6 und 15 Euro).
-----------------
Wenn Du nichts bezahlt hast, ist es schön für dich, aus meiner Sicht aber nicht richtig.