Mit Recht haben und Recht bekommen habe ich schon sehr zweifelhafte Erfahrungen vor deutschen Gerichten gemacht (Haftung bei Motorschaden nach 3 Monaten bei Kauf von Gebrauchtwagenhändler). Obwohl ich kein Jurist bin gilt auch hier: Unternehmen bietet in D seine Leistungen an Endverbraucher an und unterliegt damit automatisch deutschem Recht.
Schönes Beispiel Weiterverkauf von Softwarelizenzen.
Denke in den USA selbst greift das Thema Sorgfaltspflichten nochmal stärker als in D. Insofern würde man mit FOA Unterstützung da schon was machen können.