Mein alter Kumpel ChatGPT beantwortet das gerade so :
ZitatAlles anzeigenEin knarzender Stellmotor für die Lüftungslamellen wird bei der Hauptuntersuchung (HU) in der Regel nicht als erheblicher Mangel eingestuft, der zur Verweigerung der TÜV-Plakette führt. Solche Geräusche gelten meist als geringfügige Mängel oder Hinweise, sofern die Lüftungsfunktion insgesamt erhalten bleibt . (Hauptuntersuchung beim Auto: Was wird geprüft? - HUK-Autoservice)
Allerdings ist die Heizung und das Gebläse nach §35c der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Pflichtausstattung für Fahrzeuge . Ein vollständiger Ausfall des Gebläses oder der Heizung kann daher als erheblicher Mangel gewertet werden, der die Erteilung der TÜV-Plakette verhindert. In einem Fall wurde beispielsweise die TÜV-Plakette verweigert, weil der Gebläsemotor nicht funktionierte . (Gebläse / Lüftung TÜV-relevant? - Motor-Talk, Defekte Auto-Lüftung reparieren - so funktioniert's - AutoScout24)
Wenn das Knarzen jedoch lediglich ein Geräusch ist und die Lüftung ansonsten ordnungsgemäß funktioniert, ist es unwahrscheinlich, dass dies allein zu einer Stilllegung des Fahrzeugs führt.
Empfehlung: Es ist ratsam, das Geräusch von einer Fachwerkstatt überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass keine größeren Probleme vorliegen. Sollte der Stellmotor defekt sein, kann ein Austausch erforderlich sein, insbesondere wenn die Lüftungsfunktion beeinträchtigt ist.
Abschließend: Ein knarzender Stellmotor allein führt in der Regel nicht zur Verweigerung der TÜV-Plakette, solange die Lüftung ordnungsgemäß funktioniert.
Klartext:
Nein, der TÜV legt dir dein Auto nicht still, nur weil der Motor für die Lüftungslamellen knarzt. Solange die Lüftung grundsätzlich funktioniert – also Luft kommt, die Scheiben enteist werden können und das Gebläse arbeitet – ist das für den TÜV kein erheblicher Mangel.
Ein knarzender Stellmotor fällt höchstens unter "geringe Mängel" oder wird als Hinweis vermerkt. Stillgelegt wird da nichts. Kritisch wird’s nur, wenn z. B. das gesamte Lüftungssystem ausfällt und du bei beschlagenen Scheiben nix mehr siehst – dann ist die Verkehrssicherheit gefährdet, und das mag der TÜV nicht.
Willst du's lieber leise im Auto, dann kannst du den Stellmotor austauschen oder schmieren lassen – das ist kein Ries
Nein, ein knarzender Motor für die Lüftungslamellen allein ist kein Grund, dass der TÜV dein Auto stilllegt oder dir die Plakette verweigert.
Warum?
Solche Geräusche gelten als optische oder akustische Unannehmlichkeiten, aber nicht als sicherheitsrelevante Mängel. Wichtig ist nur, dass:
Das Gebläse grundsätzlich funktioniert.
Die Scheiben beschlagfrei gehalten werden können.
Keine sicherheitsrelevanten Teile beeinträchtigt sind.
Stilllegung?
Wird dein Auto vom TÜV stillgelegt, geht’s meist um gravierende Dinge wie Bremsen, Tragstruktur, Lenkung oder Beleuchtung. Ein knarzender Stellmotor fällt da nicht ins Gewicht.
Fazit:
Solange die Funktion der Heizung/Lüftung gewährleistet ist, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Wenn das Knarzen aber auf einen sich anbahnenden Defekt hindeutet, kann es sinnvoll sein, den Motor prophylaktisch prüfen oder tauschen zu lassen – aber das ist keine TÜV-Sache.