Nöö
Ein in der EU zugelassenes Fahrzeug kann in jedem anderen der Land der EU ohne neue Abnahme zugelassen werden. Ich habe meinen aus Österreich. Die Überführungskennzeichen sind nur zur Überführung bis zum Wohnort zugelassen. Wichtig: direkter Weg und es gelten nur die Kennzeichen des Landes wo es zuletzt offiziell angemeldet war.
Was man braucht ist den Kaufvertrag, letzte TÜV Prüfung/COC, alte Papiere. Zusätzlich ein Dokument einer deutschen Zertifizierungsstelle (TÜV DEKRA etc) dass das Auto auch das ist was in den Papieren steht, Alternativ fährt man mit dem Auto zur Zulassungsstelle und sie prüfen das selber.