Falls einen zusätzlichen Hausstromspeicher an das Netz angeschlossen wird, was der Fall wäre, wenn das Haus am Netz angeschlossen ist, dann muss der Speicher mindestens im Marktstammdatenregister eingetragen werden und wahrscheinlich auch dem Netzbetreiber gemeldet werden. Eine Insellösung würde das umgehen. Aus diesem Grund hatte ich das angesprochen. V2H ist halt nicht gleich V2G.
Der Anbieter von einer Bidirektionalen Wallbox müsste sich damit auskennen, hoffe ich...
 
		 
				
	
