Beiträge von LevKaan2002
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so nach dem meine VSP da ist eingebaut... kommt leider die KM Anzeige beim OCean nicht... Systemfehler... kann das Fahrzeug auf N kriegen das wars.
habe jedoch nach Videos mal einen Hard-Reset mit der Ladeklappe versucht, was bei mir nicht funktioniert? also diese Blaue-LED blinkt nie bei mir?
jemand eine idee
Danke...
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Wahnsinn ein Nein bleibt ein Nein siehe Text.
Sehr geehrter Herr
wie bereits telefonisch mitgeteilt, ist ihr Paket leider nicht einfuhrfähig.
Das zuständige Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein begründete dies wie folgt:
Feststellung:
Anhand der Fotos der Ware wird eine Nichtkonformität nach der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) sowie der Verordnung (EU) 2019/1020 festgestellt.
Seit 16. Juli 2021 gelten in der Europäischen Union neue Anforderungen für die Kennzeichnung von Produkten. Dazu gehört, dass nach Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/1020 für jedes Produkt ein in der EU niedergelassener Ansprechpartner vorhanden und angegeben sein muss. Die Angabe muss nach Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung eine postalische Anschrift dieses Ansprechpartners beinhalten. Es kann sich dabei um den Hersteller des Produkts handeln, oder um den Importeur oder einen Bevollmächtigten, wenn der Hersteller nicht innerhalb der EU ansässig ist. Unter anderem die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) setzt diese Regelung für konkrete Produkte (hier: Elektro- und Elektronikgeräte) entsprechend um. Nach § 5 Abs. 2 ElektroStoffV muss der Hersteller seine eingetragene Firma oder seine eingetragene Marke und seine Anschrift angeben. Das Gerät weist keine solche Kennzeichnung auf. Es ist somit nichtkonform nach § 5 ElektroStoffV. Im Fall von Geräten, die in die EU importiert werden, muss nach § 7 Abs. 5 ElektroStoffV der Importeur zusätzlich zum Hersteller ebenfalls seinen Namen, seine eingetragene Firma oder seine eingetragene Marke und seine Anschrift auf dem Gerät angeben. Das Gerät weist keine erkennbare Kennzeichnung dieser Art auf. Es ist somit nichtkonform nach § 7 ElektroStoffV.
Elektro- und Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, müssen nach § 9 Abs. 2 Satz 1 ElektroG dauerhaft mit dem Symbol „durchgestrichene Abfalltonne“ (Anlage 3 ElektroG) gekennzeichnet werden. Eine solche Kennzeichnung ist auf den Fotos nicht erkennbar, obwohl das Gerät für die Anbringung der Kennzeichnung ausreichend groß und geeignet ist. Die Ausnahmeregelung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 ElektroG trifft daher hier nicht zu. Es besteht somit der begründete Verdacht, dass das Produkt nach § 9 Abs. 2 ElektroG nichtkonform ist.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) schreibt eine Registrierung des Herstellers oder eines Bevollmächtigten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register vor, durch die die Teilnahme an den Rücknahmesystemen für Elektro-Altgeräte bzw.
Batterien sichergestellt wird. Da kein in der EU ansässiger Hersteller oder Bevollmächtigter erkennbar ist, besteht der Verdacht, dass keine Registrierung erfolgt ist. Die Nichtkonformität ergibt sich aufgrund mehrerer Mängel bezüglich der Kennzeichnung des Produkts. Kennzeichnungsmängel sind grundsätzlich heilbar, z.B. durch nachträgliches Anbringen der Kennzeichnung. Dies muss jedoch unter anderem mit der Übernahme der Verpflichtungen des Herstellers nach §§ 4 und 5 ElektroStoffV und §§ 4-8 ElektroG einhergehen.
Da es sich bei dem Einführer soweit erkennbar um eine Privatperson handelt, erscheint eine Heilung der Mängel ausgeschlossen.
Hinweistext:
Hinweis: Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei dem vom LfU im Rahmen der Kontrollmitteilung geprüften Produkt weitere Mängel vorhanden sind. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung anderer Rechtsvorschriften der EU außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des LfU. Die vorstehende Mängelauflistung ist daher als nicht abschließend zu verstehen bzw. sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es können weitere Schritte zur Mängelbeseitigung erforderlich sein, bevor das Produkt die Anforderungen aus allen relevanten Rechtsvorschriften der EU erfüllt.
Da Ihr Paket nicht einfuhrfähig ist, haben Sie die Möglichkeit das Paket zurückzusenden. Hierfür benötige ich Ihre Einwilligung per Email . Alternativ besteht die Möglichkeit der Vernichtung der Ware.
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Ja aber 360 netto gebe ich jetzt schnell aus noch Länger zu warten ist unnötig und wenn ich diesen bekommen sollte an wenn soll ich das Teil verkaufen...
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zoll will die VSP nicht freigegeben.habe Ihnen argumentiert das es ein Original ausbauteil ist und es keine EC Kennzeichnung nötig sei. Wollen Sie nochmal prüfen jedoch eher ein Nein Landen. Bei Steiner nochmal bestellt. 1.1/2monate umsonst gewartet.
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Ja ärgert mich das Teil sollte schon 8.August ankommen dan war es bis zum 13.08 in DE hatte schon alles aufgegeben plötzlich 19.08 wird ausgeliefert und ist beim Zoll. Welcher Zoll keine Ahnung, recherchiert Zoll Lübeck 28.08 sollte bereits die Zeit abgelaufen sein den morgen kriege ich post. Nun finde mal die ios Nummer mit Glück auf der ebay Rechnung bereits drauf. Jetzt hoffentlich endtstation.
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Wurde haben das Paket vor Ort beim Zoll geöffnet. Es war vom Verkäufer sogar die ViN vom Spenderfahrzeug sowie Teilenummer alles drauf ausser CE sie wollen sicher sein weil wohl Radio ect für Tesla und Co in Brand gerietten...
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Ja habe da auch einiges nachher gefunden. Das ein Angebautes teil(original) von Fahrzeug keine CE Kennzeichnung benötigt da das Fahrzeug bereits eine hat. Die wollten wohl sicher sein und es an eine Fachabteilung weitergeleitet. Soll bis zu 4 Tage dauern. Mal abwarten. Hatte schon Angst das uns nachher die Teile Mangel Ware werden.
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sind das nur die Hinten sind? Ja die waren bei mir nachher auch dauer an während der Fahrt ect... bei mir waren alle Lampen Gelb (Aussen)
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Russ hatte bei seiner Ankunft auch die Leuchten bei mir gesehen und hatte schon Panik das soll wegen dem Zentralrechner defekt sein(t-box?) Zum Glück war es bei mir die Verbindung zu VSP Hauptstecker.
Versuchmal Resseten ect...