wenn der Wagen in Deutshlnd schon mal zugelassen war, brauchst du normalerweise kein CoC. Meiner war in Frankreich zugelassen und das war für meine Zulassungsbehörde ein RIESEN-Problem...
Selbst die TÜV-Übereinstimmungsbestätigung nebst neuer TÜV-Prüfung hat denen zunächst nicht gereicht.
Dann hab ich (nachdem ich dreimal brav abgetreten und mit neuen Unterlagen zurück gekommen bin) mal kurz den Anwalt raushängen lassen, gebeten, den Chef der Zulassungsstelle kommen zu lassen und mir die Paragraphen zu benennen, aus denen sich eine Berechtigung zur Verweigerung ergeben würde... und plötzlich klappte doch alles...
Hat sicher mehrere hundert Euros gekostet das Procedere (TÜV etc.), aber die musste ich nicht bezahlen, weil ich mir vom Verkäufer im Vertrag die Zulassungsfähigkeit habe zusichern lassen. War dann nur mühsam wegen der Entfernung zwischen Wohnort und Verkäufer.