Quelle KI
Orange Seitenmarkierungsleuchten mitblinken lassen – ist das erlaubt?
Ja. Sowohl in der Schweiz als auch in der EU dürfen bei Personenwagen unter 6 m Länge die orangefarbenen Seitenmarkierungsleuchten mit den Fahrtrichtungsanzeigern mitblinken.
Nach UN/ECE R48, Ziff. 6.18.7 dürfen gelbe/orange Seitenmarkierungsleuchten so geschaltet werden, dass sie phasengleich und mit derselben Frequenz wie die Blinker auf der jeweiligen Fahrzeugseite blinken.
Für den Fisker Ocean bedeutet das grundsätzlich:
● Blinker links → Seitenmarkierungsleuchten links dürfen mitblinken
● Blinker rechts → Seitenmarkierungsleuchten rechts dürfen mitblinken
● Warnblinker → beide Seiten entsprechend
● Das gilt für Fahrzeuge der Klasse M1 unter 6 m – der Ocean fällt darunter.
Wichtig:
Das bedeutet nicht automatisch, dass jede beliebige orange Leuchte dafür verwendet werden darf. Entscheidend ist auch die Homologation bzw. E-Kennzeichnung der verbauten Seitenmarkierungsleuchten. Beim Ocean müsste daher noch geprüft werden, ob die originalen Leuchten entsprechend als Seitenmarkierungsleuchten (z. B. SM1/SM2) genehmigt sind.
Fazit:
Das Mitblinken von orangefarbenen Seitenmarkierungsleuchten ist in der Schweiz und der EU grundsätzlich zulässig. Beim Ocean bleibt noch die konkrete Homologation der originalen Leuchten zu prüfen.