Nissan Deal geplatzt, Aktie geht wieder 30 Prozent bergab.
Das sieht alles nicht gut aus.
Punkt 7.01 Offenlegung gemäß Verordnung FD
Nach Börsenschluss am 22. März 2024 erhielt Fisker Inc. (das „Unternehmen“ oder „Fisker“) von dem großen Automobilhersteller, mit dem das Unternehmen über eine mögliche Transaktion verhandelt hatte, die Mitteilung, dass der Automobilhersteller die Verhandlungen beendet habe. Nach dieser Beendigung prüft das Unternehmen weiterhin strategische Alternativen. Zu diesen Alternativen können gerichtliche oder außergerichtliche Umstrukturierungen, Kapitalmarkttransaktionen (je nach Marktbedingungen), Rückkäufe, Rückzahlungen, Umtausch oder andere Refinanzierungen seiner bestehenden Schulden, die potenzielle Ausgabe von Eigenkapitalwerten, der potenzielle Verkauf von Vermögenswerten und Unternehmen und/oder andere strategische Transaktionen und/oder andere Maßnahmen gehören. Diese Alternativen sind mit erheblichen Unsicherheiten, potenziell erheblichen Verzögerungen, Kosten und anderen Risiken verbunden, und es kann nicht garantiert werden, dass eine dieser Alternativen im aktuellen Marktumfeld oder in absehbarer Zukunft zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt verfügbar sein wird. Aufgrund der Beendigung der Gespräche mit dem Automobilhersteller wird das Unternehmen nicht in der Lage sein, eine Abschlussbedingung der Finanzierungszusage und des Term Sheets (die „Zusage“) zu erfüllen, die das Unternehmen am 18. März 2024 mit einem Investor (dem „Investor“) eingegangen ist. Aufgrund der Unfähigkeit, diese Abschlussbedingung zu erfüllen, beabsichtigt das Unternehmen, Gespräche mit dem Investor über einen Verzicht auf diese Abschlussbedingung zu führen (oder alternativ, den Investor dazu zu bringen, dem Unternehmen eine Finanzierung zu anderen Bedingungen bereitzustellen). Diese Alternativen sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, und es kann nicht garantiert werden, dass diese Gespräche erfolgreich sein werden oder dass dem Unternehmen im Rahmen der Zusage Mittel zur Verfügung stehen werden. Die Informationen in diesem Punkt 7.01 werden bereitgestellt und gelten nicht als „eingereicht“ im Sinne von Abschnitt 18 des Securities Exchange Act von 1934 in der geänderten Fassung (der „Exchange Act“) oder unterliegen anderweitig den Verpflichtungen dieses Abschnitts und werden nicht durch Verweis in eine Registrierungserklärung oder ein anderes Dokument aufgenommen, das gemäß dem Securities Act von 1933 in der geänderten Fassung oder dem Exchange Act eingereicht wird, sofern in einer solchen Einreichung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.