Die Hardware hat ihre Grenzen, korrekt. Aber die Software muss in der Lage sein diese Grenzen zu filtern und eben die Meldung nicht mit jedem Zyklus neu zu generieren. Sondern festzustellen: oh der Fehler war vor einer Sekunde schon da, er liegt immer noch an -> aber nicht neu alarmieren.
Beiträge von Wilhelm_Voigt
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Von Mittwoch bis heute bin ich ca 180km gefahren. Losgefahren bei 80% und auch erst heute wieder ans Ladegerät gehangen. Die große Anzeige sagt 38kWh verbraucht und die kleine stand bei 22%. Die Berechnung im Auto ist total albern. Beim Verbrenner fragt auch jemand wie viele Liter für Nebenaggregate verbraucht wurden.
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Drück mal links auf den Türgriff, dann kommt die rechte Seite nach vorne. Jetzt kannst du zumindest am Griff ziehen. Wenn du jetzt mal verriegelst bzw entriegelst, hört man etwas?
Soweit ich weiß ist das ein Problem mit den Gen1 Griffen. Das ist auch der Grund warum ich mir die gen2 geholt habe, einfach aus Sorge dass das auftritt.
Geht denn die Heckklappe durch langes drücken am Schlüssel unten rechts auf?
Die Sicherung für die Griffe ist leider im Innenraum, wenn die gekommen ist, warum auch immer, hast du das aufgetretene Problem.
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Dafür ist ja OV nun da 🤪. Sie ändern ja mit 2.7 etwas an der touchbar. Vielleicht haben wir Glück und sie sind dem Phänomen auf der Spur und bauen es in ein folgendes Update ein.
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https://www.eurococ.eu/de/blog/auto-mit-auslaendischen-papieren-anmelden/
Wie gesagt sie wollen lediglich vom TÜV oder DEKRA eine Bescheinigung dass die ausländischen papiere zum Auto gehören. Ich bin direkt zur Anmeldestelle gefahren (mit den österreichischen Kennzeichen am nächsten Morgen) und die haben vor Ort die FIN mit den Papieren Abgeglichen. Ein Überführungskennzeichen muss im Herkunftsland ausgestellt werden. Auf der A2 siehst du ständig niederländische Richtung Osten.
Edit: https://www.landkreis-boerde.de/pdffile_4703.pdf hier stehen die Voraussetzungen für meinen Landkreis.
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Nöö
Ein in der EU zugelassenes Fahrzeug kann in jedem anderen der Land der EU ohne neue Abnahme zugelassen werden. Ich habe meinen aus Österreich. Die Überführungskennzeichen sind nur zur Überführung bis zum Wohnort zugelassen. Wichtig: direkter Weg und es gelten nur die Kennzeichen des Landes wo es zuletzt offiziell angemeldet war.
Was man braucht ist den Kaufvertrag, letzte TÜV Prüfung/COC, alte Papiere. Zusätzlich ein Dokument einer deutschen Zertifizierungsstelle (TÜV DEKRA etc) dass das Auto auch das ist was in den Papieren steht, Alternativ fährt man mit dem Auto zur Zulassungsstelle und sie prüfen das selber.
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Und dann muss der Kochbuch D zugelassen werden.
Ich kann darin irgendwie keinen Sinn erkennen.
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Den Taster für die Heckklappe.
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Er hat zwar weniger Kilometer, aber einen Unfallschaden würde ich mir bei der Werkstattdichte nicht antun.