Asche auf mein Haupt, mbloecker !!! Entschuldige bitte. Du liegst wieder einmal richtig.
Klugscheissermodus ein: steht zwar nicht in § 57 StVZO drin, aber im Anhang zu diesem Paragraphen, in dem auf die EU-Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 verwiesen ist.
Dort (in dieser Richtlinie) ist in 4.4 geregelt:
4.4 . "Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen ."
Klugscheissermodus aus.
Da werde ich alt wie ne Kuh und lern´ immer noch dazu (hab ich wohl im Studium nicht aufgepasst - zum Glück mach ich heutzutage kein Verkehrsrecht mehr).
Vielen Dank Dir für die Hartnäckigkeit!
Wen tatsächlich die EU-Richtlinie interessieren sollte, der findet sie hier.
Und damit meinerseits auch Schluss mit dem OT hier...