Vollkasko zahlt bei praktischer Nichtreparierbarkeit nicht (nur die Kosten für die Reparatur und den Ausfall der Reparaturzeit, wenn Teile verfügbar wären).
Gegnerische Haftpflicht muss auch den Mietwagen für die gesamte Zeit zahlen, bis repariert werden kann.
Rest per PN. wenn erforderlich.
Aber die VK war bis lang außen vor, da ich die Reparatur selber bezahlt habe (11k) und durch die Teileinstandsetzing kam es zu dem Fehler der ihn jetzt nicht tüv fähig macht…