Hallo,
da ist man ein paar Tage nicht im Forum und dann muss ich sowas lesen. 
Auch in meinem Fall gibt es Neuigkeiten.
Ich hatte die Vertragserfüllung eingefordert und dazu 2 Möglichkeiten vorgeschlagen:
- ein anderes Bestandsfahrzeug mit Erstattung der Preisdifferenz oder
- Rückabwicklung über meinen Anwalt.
Darüber mussten die Juristen lange nachdenken.
Mein Anwalt hat dann eine Frist bis zum 6.6.24 gesetzt.
Am 6.6. klingelte mein Telefon und mir wurde ein anderes Bestandsfahrzeug, diesmal mit Alcantara, angeboten, die Erstattung der Preisdifferenz, am Tag der Abholung auf meinem Konto verfügbar.
Das alles schriftlich im Vertrag. Abholung in München in der KW 25.
Das Auto ist reserviert und sollte damit vom "Vollstrecker" nicht angefasst werden können.
Mein Anwalt hat den Vertragsentwurf geprüft und er konnte bis auf eine kleine Formulierung, die nicht der Realität entspricht, nichts finden. Letztendlich ist es aber egal, warum ich das alte Auto nicht mehr haben will.
Nach Rücksprache mit dem Anwalt werde ich das Auto und die Differenz nehmen.
Es ist jetzt noch offen, wie wir mit den verlorenen 3 Monaten kostenlosem Laden, die mir verloren gegangen sind, umgehen.
Ich kenne mich mit den Örtlichkeiten in München und Grafing nicht aus, aber ist denn außer den Autos dort noch etwas anders Verwertbares vorhanden?
Ich wünsche Euch viel Erfolg bei Euren Verfahren.
Viele Grüße
Wolfgang
P.S. Mein Anwalt hat schon den nächsten Ocean-Fahrer als Mandanten, eventuell kommt noch einer dazu.
Das wären dann schon 3 Fälle nördlich von Berlin.