Ja, das ist klar. Das Problem ist ja, dass gerade bei so großen Sachen nicht unbedingt an Rückgabe gedacht wird. Man rechnet auch nicht unbedingt damit, dass überhaupt zu wollen. Und als gewerblicher Kunde hat man so oder so Pech. Und dann noch die Lauferei, wenn man finanziert hat....
Mit Anwalt müsste man sich wahrscheinlich auf ein lange Bearbeitung einstellen. Denke das Wichtigste ist, die (noch) nicht funktionierenden Ausstattungen als schwerwiegenden Mangel glaubhaft darzustellen. Der Hersteller hat ja immer das Recht, die Mängel zu reparieren oder sonst wie aus der Welt zu schaffen.